
Blindstromkosten
Überlastung von Leitungen
Blindstromkosten:
Blindstrom bzw. Blindleistung wird in jedem Betrieb mit induktiven
Verbrauchern benötigt. Überschreitet der Bezug von
Blindarbeit eine vom Energieversorger festgelegte Freimenge,
so werden die Blindleistungenskosten in Rechnung gestellt.
Durch Berechnung anhand der Stromrechnung oder durch Messung
kann der Blindleistungsbedarf ermittelt werden. Der gewünschte
Kompensationsgrad (cos-phi) wird vom Energieversorger vorgegeben,
in der Regel 0,9 bis 0,95.
Überlastung von Leitungen:
Bei Erweiterung von Betrieben werden Transformatoren und Leitungsquerschnitte
in der Regel nicht überprüft. Durch den Einsatz
neuer Verbraucher kommt es aber zu einer Stromerhöhung
in den Zuleitungenskabeln. Dadurch werden die Kabel, Transformatoren,
Sicherungen usw. durch den zu hohen Scheinstrom überlastet.
Durch Berechnung bzw. Messung kann der Blindleistungsbedarf
ermittelt und durch Einbau der entsprechenden Anlage die Einspeisung
entlastet werden. Der notwendige Kompensationsgrad (cos-phi)
liegt hier in der Regel bei 1.
Unsere Lösung
Blindstromkompensationsanlagen zur Eliminierung der Blindstromkosten
und zur Reduzierung des Scheinstromes.
Ausführungsvarianten:
- Festkondensatoren für große Antriebe
- Automatisch geregelte Anlagen
- Verdrosselte oder unverdrosselte Ausführung
- In Modul- und Schrankbauweise
- Thyristorgeschltete Anlagen
- Kombifilteranlage
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