Blindstromkosten
Überlastung von Leitungen

Blindstromkosten:
Blindstrom bzw. Blindleistung wird in jedem Betrieb mit induktiven Verbrauchern benötigt. Überschreitet der Bezug von Blindarbeit eine vom Energieversorger festgelegte Freimenge, so werden die Blindleistungenskosten in Rechnung gestellt. Durch Berechnung anhand der Stromrechnung oder durch Messung kann der Blindleistungsbedarf ermittelt werden. Der gewünschte Kompensationsgrad (cos-phi) wird vom Energieversorger vorgegeben, in der Regel 0,9 bis 0,95.

Überlastung von Leitungen:
Bei Erweiterung von Betrieben werden Transformatoren und Leitungsquerschnitte in der Regel nicht überprüft. Durch den Einsatz neuer Verbraucher kommt es aber zu einer Stromerhöhung in den Zuleitungenskabeln. Dadurch werden die Kabel, Transformatoren, Sicherungen usw. durch den zu hohen Scheinstrom überlastet. Durch Berechnung bzw. Messung kann der Blindleistungsbedarf ermittelt und durch Einbau der entsprechenden Anlage die Einspeisung entlastet werden. Der notwendige Kompensationsgrad (cos-phi) liegt hier in der Regel bei 1.

Unsere Lösung

Blindstromkompensationsanlagen zur Eliminierung der Blindstromkosten und zur Reduzierung des Scheinstromes.

Ausführungsvarianten:
- Festkondensatoren für große Antriebe
- Automatisch geregelte Anlagen
- Verdrosselte oder unverdrosselte Ausführung
- In Modul- und Schrankbauweise
- Thyristorgeschltete Anlagen
- Kombifilteranlage


 
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