
Unter Blitzschutz versteht man Vorkehrungen gegen schädlichen Auswirkungen von Blitzeinschlägen auf bauliche Anlagen.
Blitzeinschläge können Teile von Gebäuden
ohne Blitzschutz zerstören, wenn zum Beispiel in Baustoffen
enthaltenes Wasser exposionsartig verdampft oder Brände
entstehen. Der Blitz kann direkt oder durch sein starkes elektromagnetische
Feld in elektrische Leitungen (z.B. von Antennen oder Photovoltaikanlagen)
oder Rohrleitungen (z.B. von Solarkollektoren) einkoppeln
und in das Innere von Gebäuden eindringen und dort weitere
Zerstörungen anrichten.
Ein vollständiges Blitzschutzsystem besteht aus äußererem
Blitzschutz.
Äußerer Blitzschutz
Der äußere Blitzschutz bietet Schutz bei Blitzeinschlägen,
die direkt in die zu schützende Anlage erfolgen. Er besteht
aus Fangeinrichtung, Ableitungsanlage und Erdungsanlage.
Im Idealfall eines Gebäudes, dessen Dach und Außenwändeaus
Metall oder Stahlbeton besteht, kann der äußere
Blitzschutz als Faradayscher Käfig ausgeführt werden.
Innerer Blitzschutz
Der Innere Blitzschutz muß das Auftreten gefährlicher
Funkenbildung innerhlab der zu schützenden baulichen
Anlage verhindern.
Ursache sind Überspannung, die durch Blitzströme
in den Leitern des Äußeren Blitzschutzes entstehen.
Hauptmaßnahmen des Inneren Blitzschutzes ist der Blitzschutzpotentialausgleich.
Eingebunden werden alle äußeren leitenden Teile
und eingeführten Leitungen.
Passive Elemente, wie z.B. metallene Wasserrohre und Kabelschirme
werden direkt an den Potentialausgleich angeschlossen.
Aktive Elemente, wie z.B. Leiter der Stromversorgung oder
Telekommunikationsverbindung werden über Ableiter in
den Potentialausgleich einbezogen.
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